Wie Sie bereits wissen, beobachtet der Hundehalter ständig seine Umgebung und registriert alles, was es da zu sehen gibt. Er kann also rechtzeitig auf seinen Hund einwirken, um Fehlverhalten zu verhindern. Selbstverständlich mit Anleinen, wenn der Grundgehorsam noch nicht festsitzt.
Später sollte es ohne Probleme möglich sein, den Hund frei bei Fuß zu haben, auch wenn er Wild in kurzer Entfernung flüchten sieht. Allerdings setzt das voraus, dass man auch ständig „bei der Sache“ ist. Es gab Zeiten, da habe ich das als meinen Normalzustand draußen angesehen. Inzwischen weiß ich die Leine mehr zu schätzen als damals, weil man sich unbefangener mit etwas anderem befassen kann, etwa mit einem Gespräch. Das muss jeder für sich entscheiden. Aber wer seinen Hund frei laufen lässt, muss mit seinem Kopf natürlich immer vor allem bei ihm sein.
Falls Sie von Ihrem Hund wissen, dass die Wildreinheit auf Kommando nicht erreicht worden ist, dann leinen Sie ihn rechtzeitig an! Oder führen Sie ihn in wildreichen Gebieten grundsätzlich an der Leine.
Das sind Sie nicht nur Ihrem eigenen guten Ruf und der Allgemeinheit der Hunde und ihrer Halter schuldig, sondern auch den freilebenden Tieren in der Landschaft. Ganz besonders aber Ihrem Hund selbst, der Ihre Nachlässigkeit sonst eventuell mit seinem Leben bezahlen muss. Sei es, dass er beim Hetzen unters Auto gerät oder dass doch mal ein Jäger von seinem Recht (eigentlich: seiner Pflicht) Gebrauch macht und einen wildernden Hund abschießt. Das kommt heute allerdings eher nur ausnahmsweise vor, die meisten Jäger wollen das nicht tun.
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